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Neue Regelung - Rückwechslung von Auswechselspielern
29.07.2010 - Norbert Dietl

Neue Regelung - Rückwechslung von Auswechselspielern

Gültig ab 27. Juli für Herrenverbandsspiele bis zur Kreisliga und alle Frauenverbandsspiele .

Bei Pokalspielen ist die Rückwechslung bis einschließlich Kreisfinale auch für BOL- und Bezirksligavereine möglich. Im Frauenbereich für alle Pokalspielen bis einschließlich Bezirksebene.

Während des Spiels dürfen drei, bei Spielen im nicht aufstiegsberechtigten Spielbetrieb vier Spieler/innen beliebig oft ein oder ausgewechselt werden. Bei Privat- oder Freundschaftsspielen können sich beide Vereine auf eine abweichende Anzahl von Auswechselspielern festlegen.

Der Austausch ist nur mit Zustimmung des Schiedsrichters und während einer Spielruhe möglich. Sollte der Schiedsrichter feststellen, dass der Wechsel nur der Zeitverzögerung dient (etwa kurz vor Schluss), so soll er dem Auswechselvorgang nicht zustimmen bzw. die Zeit nachspielen lassen.

Wird ein/e Spieler/in wegen Verletzung ausgewechselt und kann am Spiel nicht mehr teilnehmen, so verringert sich die Anzahl der Spieler dieser Mannschaft, die im weiteren Verlauf des Spiels zurückgewechselt werden können. Dies gilt auch, wenn ein Spieler/in mit Rot oder Gelb-Rot des Feldes verwiesen wird.

Bei einem eventuellen Strafstoßschießen sind nur die Spieler/innen zugelassen, die beim Schlusspfiff auf dem Spielfeld waren.

Erhält der/die Spieler/in eine Rote Karte und war noch nicht eingewechselt, so ist er von der weiteren Spielteilnahme auszuschließen. Das Auswechselkontingent bleibt unberührt.

War diese/r Spieler/in bereits eingewechselt, wird das Auswechselkontingent um diese/n Spieler/in reduziert. Es können nur noch höchstens zwei, bei nicht aufstiegsberechtigtem Spielbetrieb drei Spieler eingewechselt werden.

Rückwechseln ab sofort erlaubt

Neue Regelung für Spielbetrieb - Gültig im Herren- und Frauenbereich bis Kreisliga

München. (dpa) Eine neue Auswechselregelung sorgt kurz vor Saisonstart für Gesprächsstoff bei Bayerns Amateurfußballern und Schiedsrichtern. Ab sofort ist es allen Mannschaften von der Kreisliga abwärts erlaubt, bereits ausgewechselte Spieler erneut in die Partie zu schicken.

"Die Mehrheit hat sich einstimmig auf dem Verbandstag am Wochenende für die Einführung der Rückwechsel-Regelung ausgesprochen", sagte der Präsident des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV), Rainer Koch.

Der Rücktausch von Spielern ist jedoch nur in Spielunterbrechungen und nur mit Zustimmung des Schiedsrichters zulässig. Bei den Herren-Spielen bleibt das Auswechselkontingent auf drei Akteure beschränkt. Es dürfen sich also maximal 14 Spieler die elf Positionen auf dem Feld teilen und in uneingeschränkter Häufigkeit Plätze tauschen. Die Unparteiischen haben sich nur die ersten drei Auswechslungen zu notieren.

Der Grund für die Änderung sei, dass es "für die kleinen Vereinen aufgrund von Spielermangel immer schwieriger geworden ist, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten", erklärte Koch. Die kritischen Reaktionen kann der BFV-Boss nicht nachvollziehen: "Das Drittel der Antragsgegner meldet sich jetzt selbstverständlich zu Wort. Der BFV ist dagegen dem deutlichen Mehrheitswillen gefolgt." Rund 60 Prozent der insgesamt 4590 Delegierten bei den 24 bayerischen Kreistagen hatte für das Rückwechseln gestimmt.




Quelle:Der Neue Tag 29.07.2010


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