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Neue Aktion des BFV - 'Fair geht vor'
29.10.2008 - Thomas Binner

Neue Aktion des BFV - 'Fair geht vor'

Die BFV-Arbeitsgruppe „Gemeinsam und fair" hat sich zur Tagung in Anzing getroffen. Ihr Vorsitzender Reinhold Baier berichtete, dass auch die Bayernliga durch Ausschreitungen unverbesserlicher Chaoten in den Fokus der Öffentlichkeit geraten sei und die Sicherheit von Zuschauern und Schiedsrichtern dabei ein vorrangiges Thema darstelle, dem sich auch die Task Force von DFB und DFL mit Hingabe widme.   Allgemein wurde festgestellt, dass generell ein Kommunikationsbedarf besteht, den es durch das jeweilige Vereinsmanagement situationsbedingt zu nutzen gilt, um im Vorfeld des Spiels, auch unter Einbeziehung des Schiedsrichters (Kontakt zum Leiter des Ordnungsdienstes), schon für eine entspannte Atmosphäre zu sorgen. Um die Vereine für die Problematik zu sensibilisieren, wird angestrebt, die Thematik bei den Spielgruppentagungen im Erwachsenen- und Jugendbereich vor Saisonbeginn durchgängig anzusprechen. Schwerpunktmäßig sollte sie dann nach den Vorstellungen der AG „Gemeinsam und fair" auf einer zweiten Pflichtversammlung der Spielgruppen in der Winterpause bzw. vor Beginn/Fortsetzung der Rückrunde erörtert werden.   Der Entwurf eines Merkblatts von Helmut Schreckenbauer für die Vereine zum Thema „Platzdisziplin und Platzordnung" wurde ohne Einwendungen einhellig angenommen und zur nachfolgenden Veröffentlichung freigegeben: Verantwortlich für die Einhaltung der Platzordnung ist in erster Linie der Platzverein. Der Gastverein ist verpflichtet, zumutbare und mögliche Unterstützung zu leisten. Der vom Platzverein eingesetzte Ordnungsdienst sorgt für Ruhe und Ordnung auf dem Fußballplatz, insbesondere für den Schutz des Schiedsrichters, seiner Assistenten und der Spieler beider Mannschaften. Im Einzelnen geregelt sind die Aufgaben der Beteiligten im § 28 Sp0.  Hier einige Hinweise:  

  1. Der auf dem Spielberichtsbogen einzutragende Leiter des Ordnungsdienstes muss mit seinen Aufgaben und seiner Verantwortlichkeit vertraut sein. Vor allem vor besonders brisanten Begegnungen muss er sich schon im Vorfeld darum kümmern, dass genügend geeignete Platzordner mit entsprechender Kennzeichnung zur Verfügung stehen. Minderjährige sind als Platzordner nicht geeignet!
 
  1. Wie viele Platzordner eingesetzt werden müssen, richtet sich nach den Umständen. Es kommt an auf die Zahl der Zuschauer, die Bedeutung des Spiels und dessen Brisanz: Als besonders „gefährlich" ist ein Derby einzustufen oder ein Spiel, bei dem es in der Vorbegegnung schon Probleme gab. Zu beachten sind auch die örtlichen Gegebenheiten: Sind die Zuschauer z. B. durch eine Bande vom Spielfeld getrennt, oder stehen sie ohne Abgrenzung am Spielfeldrand? Bei drohenden Ausschreitungen kann der Leiter des Ordnungsdienstes weitere Platzordner einsetzen, darüber hinaus sind alle volljährigen Vereinsmitglieder und die Spieler beider Mannschaften zur Mithilfe verpflichtet.
 
  1. In jedem Fall muss der Leiter des Ordnungsdienstes vor, während und nach dem Spiel für seine Pflichten voll zur Verfügung stehen. Er muss ständig anwesend und greifbar sein. Es geht also nicht an, den Leiter des Ordnungsdienstes mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten, die eine - wenn auch nur kurze - Abwesenheit vom Geschehen zur Folge haben.
 
  1. Vor Spielbeginn haben sich der Leiter des Ordnungsdienstes und der Schiedsrichter miteinander in Verbindung zu setzen. Dabei soll auch festgelegt werden, wo sich der Leiter des Ordnungsdienstes während des Spiels befindet. Besondere Problemfelder sind von beiden Seiten anzusprechen.
 
  1. Für den Schutz des Schiedsrichters, seiner Assistenten und aller Spieler ist der Platzordnungsdienst vor, während und nach dem Spiel umfassend verantwortlich. Alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz des angeführten Personenkreises müssen getroffen sein. Die weiteren Aufgaben ergeben sich aus § 28 Absatz 2 Sp0.
 
  1. Verletzen Heim- oder auch Gastverein ihre Verpflichtungen zur Platzordnung, erfolgt durch das zuständige Sportgericht eine Ahndung nach § 73 RVO: Es droht eine Geldstrafe und in schweren Fällen sogar Punktabzug.
 

Die Bitte an alle Vereine im Bayerischen Fußball-Verband: Leistet mit einem sauberen Platzordnungsdienst Eueren Beitrag zu Fairness und Anstand im Fußballsport!


Quelle:Homepage BVF


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